Betreff: Leserbrief - Mafiamethoden "unserer" Kammern Von: T510012689269@t-online.de (T510012689269@t-online.de) Datum: Mon, 8 Oct 2007 10:42:39 +0200 An: stefan.vonorlow@innowaytions.com, info@bogdanskikonstruktion.de, a.gresser@magral.de, pichlkostner@t-online.de, FOTOANHALT@aol.com, pa1850@aol.com, Kammer-kritiker@gmx.de, hw.graf@zeitreport.de, rlgs@gmx.de, kurt.kleiner@kleiner-elektronik.de, Frago-GmbH@t-online.de, peterjaeschke@gmx.de, k.brust@nsap-gmbh.de, Herbert.Gaessler@t-online.de, sedlaczek.siegburg@arcor.de, u.jessen@pmt-ag.com, g.brust@internationalmovers.de, christianklages@t-online.de, luber-koeln@t-online.de, fotografie@hs53.de, bryansiering@web.de, sanny1978@lycos.de, drueck.dobardan@t-online.de, Karl.Doerr@gmx.de, info@becker-immo.net, schneegruppe@t-online.de, info@may-online.de, Helmut_Witter@gothaer.de, e.hailfinger.marketing@gmx.de, peter-deeken@gmx.de, info@erzgebirgsstube.de, martinreh@web.de, pr-marketing@t-online.de, clspet@aol.com, wolfgang.dufner@wd-layout.de, info@media-industrie-diamanten.de, gaentzsch@t-online.de, info@ihde-kerzen.de, rasmus@blackforestmusic.com, klementz-automobile@web.de, axel.ulrich@nouveda.com Original to: wirtschaft@tagesspiegel.de,redaktion@tagesspiegel.de Subject: Leserbrief - Mafiamethoden "unserer" Kammern DER TAGESSPIEGEl, Seite 24 / 6. Oktober 2007 Schuld und Pfändung - Ihr Bericht über den Fall Britzelmair Sehr geehrte Damen und Herren, mit großem Interesse verfolge ich als gleichermaßen Betroffener die Berichterstattung über Rechtsverletzungen durch den Staat in allen erreichbaren Medien. Auch mir hat "meine" IHK schon mehrfach das Konto gepfändet. Gegenüber Ihrem o. g. Artikel muß einmal Folgendes richtiggestellt werden: Es gibt in Deutschland seit dem 9.Mai 1945 keine rechtskräftigen Pflichtmitgliedschaften in den sog. Kammern. In einem freiheitlich demokratischen Land hat der Staat grundsätzlich kein Recht, Zwangskorporationen anzuordnen. Der Art. 9 GG gewährleistet die Vereinigungsfreiheit. Er gilt auch für staatlich initiierte Vereinigungen. Nach Absatz 3 Satz 2 sind "Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, (sind) nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen (sind) rechtswidrig." (Zitat) Die entspr. Verhandlungen des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee und des Parlamentarischen Rates waren solche Abreden, das "Gesetz" zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) von 1956 ist eine solche Maßnahme. Niemand ist aber verpflichtet, rechtswidrige "Gesetze" zu beachten und einzuhalten. Das Bundesverfassungsgericht hätte bereits 1955/56 von Amts wegen einschreiten müssen, als der Entwurf dieses "Gesetzes" bekannt wurde. Warum hat es dies nicht getan? Kaum ein Politiker der damaligen Zeit hatte Erfahrung in Demokratie. Die Besatzungsmächte, vor Allem die USA, haben sich nicht durchgesetzt (In der amerikanischen Zone waren die Kammern bis 1956 normale Vereine. Das hätten sie besser auch bundesweit werden sollen). Die Entnazifizierung wurde nicht vollständig zu Ende gebracht. Die meisten Staatsbeamten des gehobenen und höheren Dienstes sind nach 1945 sehr schnell wieder in Amt und Würden gekommen. Die Richter, also auch die des Bundesverfassungsgerichtes, werden vom Staat bezahlt, sind also nicht unabhängig. Daher entscheiden sie in der Regel zugunsten ihres Geldgebers. Denn der Staat ist der eigentliche Nutznießer des Kammerzwangs. Durch diesen kann er jederzeit nach Belieben kostenlos Daten aus der Wirtschaft erhalten und arbeitsintensive Aufgaben delegieren, ohne die Durchführenden mit den zur Durchführung dieser Aufgaben erforderlichen finanziellen Mitteln ausstatten zu müssen, wozu er nach dem Konnexitätsprinzip eigentlich verpflichtet wäre. Auf diese Weise spart er jedes Jahr derzeit ca. 1,8 Milliarden Euro. Aber auch die Großunternehmen profitieren vom Kammerzwang, indem sie in den Vollversammlungen der Kammern die Beiträge so festlegen, daß die kleinen und mittleren Unternehmen stets die Hauptlast der Finanzierung der Kammern tragen aber kein Mitspracherecht bei ihrer Verwendung bekommen. Ertragsstarke Unternehmenbereiche verlegen sie nämlich in Ausland, in Länder, in denen sie weniger Steuern zahlen und es keinen Kammerzwang gibt, oder sie verrechnen ihre inländischen Gewinne mit Verlusten ausländischer Betriebe, sodaß sie weder Gewerbesteuern noch Kammerumlagen zu zahlen brauchen. Ihre kleinen Grundbeiträge, die um so geringer sind, je mehr größere Unternehmen es im Kammerbezirk gibt, zahlen sie im Allg. aus der Portokasse. So muß z. B. ein Kleinunternehmer in Friedberg, der die Rechtsform der GmbH gewählt hat, um sein bescheidenes Privatvermögen abzusichern und aus der Haftung zu nehmen, unabhängig von Ertrag oder Gewinn 214 € statt 51 € zahlen, bei gleichen, nämlich keinen, Gegenleistungen, Daimler-Chrysler in Stuttgart mit Milliardenumsätzen und Millionengewinnen aber nur 168 €. Von Beitragsgerechtigkeit kann also keine Rede sein. Die gängige Praxis der Kammern, mit Haftbefehlen zu drohen, die sie von Richtern, die nicht gegen Art. 97 GG verstoßen, nie bekämen und ohne Einhaltung des Rechtsweges, bei dem sie Leistungsnachweise erbringen müßten, Firmenkonten zu pfänden, ist keinen Deut besser als die Schutzgelderpressungen des organisierten Verbrechens. Zu Recht weigern sich Jahr für Jahr nicht nur Herr Britzelmair und ich sondern bis zu 120.000 Kolleginnen und Kollegen, die überhöhten Kammer"beiträge" zu zahlen, für die wir in der Regel keinerlei gleichwertige Gegenleistungen erhalten. Denn alle konkreten, nachprüfbaren, meß- und bewertbaren Leistungen stellen die Kammern uns zusätzlich in Rechnung wie z. B. bis zu 510 € (= 1.000 DM !!!) bei der Eintragung jedes Auszubildenden in das Ausbildungsverzeichnis, ein reiner Verwaltungsakt von wenigen Minuten Dauer. Hinzu kommt, daß sie noch nicht einmal die Prüfungen selbst abnehmen, sondern von Ausbildern aus den Ausbildungsbetrieben, also Kolleginnen und Kollegen von uns, ehrenamtlich, kostenlos oder für einen Hungerlohn im Vergleich zu den Gehältern ihrer Angestellten, vor Allem ihrer vielen Geschäftsführer, abnehmen lassen (durchschnittlich 1 Geschäftsführer auf je 10 Angestellte). Ihr Leistungsangebot ist häufig nur auf den Bedarf von größeren Unternehmen zurechtgeschnitten, die Angebote für Kleinunternehmen und Existenzgründer sind weder das Geld noch die investierte Zeit wert. Der faschistische, grundgesetz- und menschenrechtswidrige Kammerzwang muß umgehend abgeschafft und die volle Gültigkeit des Art. 9 GG wiederhergestellt werden. Auch das Bundesverfassungsgericht hat nicht das Recht, Rechtsbeugungen zu begehen, sich an solchen zu beteiligen oder Beihilfe zu solchen zu leisten. Die Kammern sollen Leistung bringen und sich ausschließlich aus dem Angebot und dem Verkauf ihrer Leistungen sowie über die Gebühren für ihre öffenlichen Leistungen finanzieren. Z. Zt. erwirtschaften die Kammern jedes Jahr Defizite von 60 - 70 % ihrer Haushalte, die sie durch überhöhte "Beitrags"forderungen auszugleichen versuchen. Jeder von uns, der so wirtschaften würde wie die Kammern, müßte nach 3 - 4 Monaten Insolvenz anmelden. Mit der seit 50 Jahren praktizierten, staatlich legitimierten Alimentation der Kammern für's Nichtstun muß endlich Schluß sein. Wir können und wollen uns diese Schmarotzer nicht länger leisten! Die befragte Berliner IHK-Chefin verkennt die Lage vollkommen oder will nicht wahrhaben: Nicht nur ein paar Handel- und Gewerbetreibende wären lieber keine Mitglieder "ihrer" Kammern sondern es sind inzwischen mehr als Wähler bei den "Wahlen" zur ihren Vollversammlungen. Daraus sollten unsere Politiker endlich die einzig richtige Konsequenz ziehen! Mit freundlichen Grüßen Christoph Höll Präsidentschaftskandidat und Vollversammlungsmitglied der IHK Gießen-Friedberg Hotlines für Kammergeschädigte: Tel.: 0600-7879311 Fax: 0600-7876610 (ca. 0,03 Euro/Einheit, entfernungs-/tarif-/zonenabhängig) Postanschrift: Helgebornstraße 14 61191 Rosbach